„Auf mein Drängen hin bietet die Stadt Salzburg heuer zum ersten Mal den Eltern, die Ihre Kinder in städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen haben, einen besonderen Service“, freut sich Vizebürgermeister Bernhard Auinger über die Umsetzung der Initiative. Die Finanzabteilung der Stadt hat gemeinsam mit der EDV des Magistrats einen Prozess entwickelt, wie die Finanzamtsbestätigungen der Kinderbetreuungskosten quasi auf Knopfdruck ausgestellt werden können. Mit Hilfe dieser Bestätigung können Eltern die Kosten für die Betreuung ihrer Kinder im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt geltend machen.
„Bereits am 3. Jänner 2018 sind die 5.450 Nachweise für das jeweilige Wohnsitz-Finanzamt zur Post gegangen. Mit ihrer Hilfe können sich Familien vom Staat einiges an Geld zurück holen“, so Auinger begeistert.
Anmeldung für Kindergärten und Horte ab Mitte Jänner
Weiters verweist Vizebürgermeister Bernhard Auinger noch auf die kurz bevorstehende Haupt-Anmeldezeit für Kindergarten- und Hortbesuche: „Von 15. Jänner bis einschließlich 2. März 2018 können Kinder für den Besuch eines städtischen Kindergartens bzw. Hortes ab September 2018 angemeldet werden. Hierfür sollte man telefonisch einen Termin mit der jeweiligen Kindergarten- oder Hortleitung vereinbaren.“
„Ist das Kind zwischen 1. September 2012 und 31. August 2013 geboren, ist der Kindergartenbesuch ab 10. September 2018 verpflichtend. Auch für diese Kinder ist eine Anmeldung erforderlich“, weiß Auinger.
Grundsätzlich werden Kinder aufgenommen, die das 3. Lebensjahr vollendet haben.
Nähere Informationen unter: Kindergärten und Horte Stadt Salzburg
Foto © Stadt Salzburg