Zusätzlich 90 Meter Eislaufwege für Outdoor-Spaß
Unter dem Motto „Lass Dich verzaubern!“ startet kommenden Freitag, 12. November, der Eiszauber im Volksgarten in seine zweite Saison. Rund 45.000 Besucher:innen nutzten das neue Outdoor-Angebot in der vergangenen Saison und erfreuten sich am Kufenerlebnis unter freiem Himmel.
„Die Erfahrungen der letzten Wintersaison haben klar gezeigt, dass sich die Menschen dringend nach einem Eislaufangebot wie dem Eiszauber sehnen. Die Mitarbeiter:innen der städtischen Betriebe haben nun in einem perfekten Teamwork dafür gesorgt, dass noch vor dem Wochenende der Eiszauber in seine zweite Saison gehen kann. Wenn sich die Menschen an alle Regeln halten, bin ich überzeugt, dass wir gut durch den Winter kommen“, betont Bürgermeister-Stellvertreter Bernhard Auinger, zuständig für den Sport in der Stadt Salzburg.
Auch dieses Jahr führt der mobile Rundkurs durch das Gelände des „Volksis“ und verbindet zwei Eisflächen miteinander. Heuer neu: Für die Kufenfans stehen zusätzlich 90 Meter Laufwege und insgesamt rund 1670 m² Eisfläche zur Verfügung.
Aufbau dauerte sechs Wochen
Der Aufbau dauerte insgesamt sechs Wochen. Stark gekühltes Glykol in den Kältematten sorgt in einer wassergefüllten Unterbauwanne für das Eis. Rechtzeitig vor der Badesaison wird der Rundkurs wieder abgebaut, die Rasenflächen rekultiviert und der Eiszauber über den Sommer eingelagert – seine Lebensdauer beträgt bis zu 25 Jahre.
Auslastung auf Stadt-Website checken – Online-Tickets besorgen
Der aktuelle Besucher:innenstand ist auf der Website der Stadt Salzburg unter Besucherzähler abrufbar. Einfach vor Aufbruch in den Volksgarten die Auslastung checken. Heuer können die Tickets auch bequem von zu Hause aus im Online-Shop gekauft werden.
Öffnungszeiten
Der Eiszauber ist an sieben Tagen die Woche von 10 bis 13 Uhr und von 14 bis 21 Uhr geöffnet. Start des Eiszaubers 2021/2022 ist am Freitag, 12. November, um 17 Uhr. Der Eintritt erfolgt über die Eisarena.
Wer darf aufs Eis?
- Es gilt die 2-G-Regel – nur geimpfte und genesen Personen haben Zutritt.
- Übergangsfrist von 4 Wochen: Zutritt auch mit Erstimpfung und zusätzlichem PCR-Test
- Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sind von der G-Nachweispflicht ausgenommen und benötigen somit kein Testergebnis. Für Kinder und Jugendliche zwischen 13 und 15 Jahren (schulpflichtiges Alter) gilt: Der Ninja-Pass wird dem 2-G-Nachweis gleichgestellt und gilt daher auch als Zutrittsnachweis. Nach Beendigung des neunten Schuljahres müssen auch Jugendliche über einen 2-G-Nachweis verfügen.